
Rehabilitation ist immer noch der einzige Weg, um
Funktionen bei Multipler Sklerose zu
verbessern.
Kraft, Lancet, 1999
Dieses Votum von Kraft in der renommierten medizinischen Wochenzeitschrift Lancet macht die Bedeutung der Rehabilitation bei der Multiple n Sklerose deutlich. Die medikamentöse Therapie ist wichtig, um die Häufigkeit und Schwere von Schüben zu mindern oder bestimmte Symptome zu bessern. Um Funktionen aber zu verbessern ist Rehabilitation die wichtigste Basis.
Die Folgen der Multiplen Sklerose können von verschiedenen medizinischen Komplikationen über motorisch-koordinative, kognitive (geistige Fähigkeiten betreffend, z.B. Gedächtnis und Konzentration) bis hin zu emotionalen, sexuellen und sozialen Einschränkungen reichen. Die Rehabilitation soll eine größtmögliche Selbständigkeit und Reintegration in Familie und Beruf ermöglichen. Zur Rehabilitation ist ein interdisziplinär arbeitendes Team aus Ärzten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sozialarbeitern und Psychologen notwendig. Die Therapie richtet sich nach der vorliegenden Symptomatik und den sich daraus ergebenden Störungen der Fähigkeiten. Diese werden im Bezug auf die Bewältigung des Alltags sowie den sich wiederum daraus ergebenden sozialen Folgen beurteilt. Ziele der Therapie und insbesondere der Rehabilitation bei Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen sind die Verbesserung und das Erhalten der Selbständigkeit in der Beweglichkeit und Selbstversorgung sowie der Teilhabe am sozialen Leben. Konkret werden beispielsweise die Besserung von Schwächen, Koordinationsstörungen, Schluck- oder Sprechstörungen angestrebt. Ein großes Problem ist wie bei vielen chronischen Erkrankungen oft die Krankheitsverarbeitung. Hierfür ist die psychologische Behandlung notwendig.
Wenn die Erkrankung durch Verschlechterung von Funktionen es erfordert, sind Rehabilitationsmaßnahmen notwendig. Sie können dann auch in deutlich kürzeren Abständen erfolgen als alle vier Jahre, beispielsweise jährlich. Mit einem entsprechenden Antrag durch den Hausarzt oder betreuenden Neurologen wendet man sich an den zuständigen Kostenträger. Für Berufstätige ist der zuständige Kostenträger der Rentenversicherungsträger, also DRV-Bund oder LVA. Geht es bei der Reha-Maßnahme nicht um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit, ist die Krankenkasse anzusprechen. Die Behandlung muss in einer Rehabilitationsklinik stattfinden, die in der Behandlung neurologischer Krankheitsbilder kompetent ist. In der Klinik Hoher Meissner werden regelmäßig Patienten mit Multipler Sklerose behandelt.
... zur Übernahme der Kosten der Rehabilitation durch den entsprechenden Kostenträger finden Sie hier als PDF-Dokumente:
Siehe auch:
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Aktualisiert am 12.03.2009